Wie wird die Newcastle-Krankheit übertragen und welche Präventionsmethoden gibt es?

Die Newcastle-Krankheit (ND – Newcastle Disease) ist eine hochansteckende Virusinfektion mit erheblichen Auswirkungen auf die Geflügelindustrie und die Wildvogelbestände. Sie wird von einem virulenten Stamm des Paramyxovirus Typ 1 verursacht und stellt eine ernsthafte Gefahr für Gesundheit und Wohlergehen von Vögeln dar; für die Geflügelindustrie können die wirtschaftlichen und sozialen Folgen verheerend sein. Umfangreiche Präventionsmaßnahmen – unter anderem Biosicherheitsmaßnahmen – sind unverzichtbar, um die Risiken eines Ausbruchs in Geflügelbetrieben zu minimieren.

Welche Symptome zeigt mit dem Newcastle-Disease-Virus (NDV) infiziertes Geflügel?

Das NDV kann bei vielen Vogelarten Infektionen und klinische Symptome hervorrufen, wobei der Schweregrad der Krankheit in Abhängigkeit verschiedener Faktoren, wie z. B. dem Virusstamm sowie Alter und Gesundheits- und Impfstatus der Vögel, variieren kann. Zu den häufigsten Symptomen der Newcastle-Krankheit bei infiziertem Geflügel gehören:

Symptome der Atemwege: Husten, niesen, nach Luft schnappen, Nasensekret, Schwellungen im Augen- und Gesichtsbereich, Atemnot (Dyspnoe)
Symptome des Verdauungstrakts: Durchfall, grünliche, wässrige Exkremente, manchmal als „grüner Durchfall“ bezeichnet, führt zu verringerter Nahrungs- und Wasseraufnahme (vorherrschendes Krankheitszeichen)
Symptome des Nervensystems (Neurologische Form, häufig bei virulenten Stämmen): Hals- und Kopfverdrehen (Torticollis), Lähmung der Flügel und Beine, Zittern, Inkoordination, im Kreis drehen, Paralyse und Tod.
Rückgang der Legeleistung/Qualität der Eier: Bei infizierten Legehennen kann es zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung kommen; die Eier können dünnschalig und unregelmäßig geformt sein.
Verringerte Aktivität und Morbidität: Infizierte Vögel wirken oft lethargisch und deprimiert und sind appetitlos.
Schwellung von Kamm und Kehllappen: In manchen Fällen können Kamm und Kehllappen infizierter Vögel anschwellen und sich blaurot verfärben.
Erhöhte Sterblichkeit: Je nach Virulenz des Virus und Anfälligkeit der Vogelpopulation kann die Newcastle-Krankheit zu hohen Sterblichkeitsraten führen, insbesondere bei ungeimpften oder nicht fachgerecht geimpften Beständen. Bei ungeimpften Beständen kann die Sterblichkeit bis zu 100 % betragen. (CFSPH, 2016)

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Symptome der Newcastle-Krankheit sich mit denen anderer Erkrankungen der Atemwege oder des Verdauungssystems von Geflügel decken können. Eine abschließende Diagnose ist im Normalfall nur durch eine Laboruntersuchung möglich, die das Vorhandensein des Newcastle-Disease-Virus bestätigt. Falls Sie die Newcastle-Krankheit in Ihrem Geflügelbestand vermuten, müssen die betroffenen Tiere unbedingt isoliert, der Ausbruch bei den zuständigen Behörden gemeldet und ein Tierarzt zur Bestätigung der Erkrankung und Unterweisung in die Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung hinzugezogen werden. Eindämmungs- und Bekämpfungsmaßnahmen müssen unbedingt schnell ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus auf andere Geflügelbestände zu verhindern und den wirtschaftlichen Schaden für die Geflügelindustrie möglichst gering zu halten.

Wie wird die Newcastle-Krankheit übertragen?

Durch direkten Kontakt:
Das Newcastle-Disease-Virus (NDV) kann durch direkten Kontakt zwischen infizierten Vögeln und dem Körperkot anfälliger Vögel übertragen werden (junge Vögel sind einem höheren Risiko ausgesetzt). Dazu gehören enge Kontakte wie Schnabel-an-Schnabel-Kontakt, Paarung und Kämpfe.

Durch indirekten Kontakt:

Abhängig von Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit kann das Virus unterschiedlich lange in der Umwelt überleben. Kontaminierte Lebensmittel, Wasser, Ausrüstung und Kleidung können alle als Vehikel für eine indirekte Übertragung dienen.

Durch Luftübertragung:

Das Virus der Newcastle-Krankheit kann vernebelt werden, insbesondere in überfüllten oder schlecht belüfteten Geflügelställen. Infizierte Vögel können virusbeladene Atemsekrete in die Luft abgeben und so Vögel in der Nähe infizieren.

Durch infizierte Wildvögel:

Wildvögel, insbesondere Wasser- und Zugvögel, können das Virus in sich tragen und auf Hausgeflügel übertragen, wenn diese mit ihnen oder ihrer Umgebung in Kontakt kommen.

Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Newcastle-Krankheit zu vermeiden?

Präventionsmaßnahmen gegen den Ausbruch der Newcastle-Krankheit sind sowohl für kommerzielle Geflügelbetriebe als auch für die Hinterhofgeflügelzucht unerlässlich. Eine Kombination aus Impfen, Biosicherheitsmaßnahmen und Wachsamkeit ist entscheidend, um die Gefahr durch diese ansteckende und wirtschaftsschädigende Erkrankung zu reduzieren. Bitte ziehen Sie unbedingt die regionalen Landwirtschaftsbehörden und Tierärzte hinzu, um konkrete Handlungsempfehlungen einzuholen und sich über die Vorschriften in Ihrer Region zu informieren.

Impfung

Die Impfung gehört zu den wirksamsten Methoden zur Verhinderung der Newcastle-Krankheit bei Geflügel. Es sind unterschiedliche Impfstoffe erhältlich, unter anderem Lebend- und Totimpfstoffe. Die Wahl des Impfstoffs richtet sich nach den jeweils vorliegenden Umständen und den regionalen Vorschriften.

Biosicherheits- / Hygienemaßnahmen

Die Implementierung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben minimiert das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung des Virus. Dazu gehört zum Beispiel, den Zutritt auf das Betriebsgelände zu begrenzen, die Gerätschaften zu desinfizieren und für einen sauberen und hygienisch einwandfreien Betrieb zu sorgen.

 

Reinigung und Desinfektion

  • Säubern und desinfizieren Sie Geflügelställe und Gerätschaften regelmäßig, um eine Ansammlung von Viren zu verhindern.

 

Schutz – durch Hygienemanagement

  • Vor und nach jedem Betreten des Betriebsgeländes oder unterschiedlicher Bereiche des Betriebsgeländes die Möglichkeit anbieten, dass man Schuhe, Stiefel, Räder, Fahrzeuge, Hände und Ausrüstung desinfizieren kann – und dies obligatorisch machen.
  • Reinigung und Desinfektion der Wasseranlage sowie Wasserdesinfektion
  • Auswahl, Konzentration und Anwendung des richtigen Produkts sind der Schlüssel zum erfolgreichen Schutz.

 

Schutz – durch Strukturmanagement

  • Kontrollierte Bewegung: Begrenzen Sie den Transport von Tieren zwischen einzelnen Betrieben und schränken Sie den Zutritt für nicht unbedingt erforderliches Personal ein, um die Einschleusung des Virus zu vermeiden.
Auch das Management der Wasserqualität ist ein wichtiger Baustein für ein erfolgreiches Hygienemanagement:

  • Aquatabs

Reinigung mit geeignetem Reinigungsmittel Desinfektion und Schutz. Gegen das Newcastle-Virus wirksame Desinfektionsmittel.

  • HYPRED FORCE 7
  • Viroshield + (DEFRA-zugelassen)
  • VIREX (DEFRA-zugelassen)
  • Fumagri OPP (sekundäre Desinfektion, Dispersion per ULTRADIFFUSION®)
  • FUMAGRI EFFISAFE (Stiefel und Fahrzeuge) für Oberflächen und Gerätschaften

Reinigung mit geeignetem Reinigungsmittel Desinfektion und Schutz. Gegen das Newcastle-Virus wirksame Desinfektionsmittel.

  • HYPRED FORCE 7
  • Viroshield + (DEFRA-zugelassen)
  • VIREX (DEFRA-zugelassen)
  • FUMAGRI OPP (sekundäre Desinfektion, Dispersion per ULTRADIFFUSION®)
  • FUMAGRI EFFISAFE (Stiefel und Fahrzeuge) für Oberflächen und Gerätschaften

Auch das Management der Wasserqualität ist ein wichtiger Baustein für ein erfolgreiches Hygienemanagement:

  • Aquatabs®

Um ausführliche Produktinformationen und die Einsatzfähigkeit gemäß regionaler Vorschriften zu erhalten, kontaktieren Sie bitte: [email protected].

Quarantäne

Isolieren Sie Neuankömmlinge eine Zeitlang, bevor Sie sie in die bestehende Geflügelschar aufnehmen, um sicherzustellen, dass sie gesund sind.

Überwachung und Monitoring

Überprüfen Sie die Tiere regelmäßig auf das Newcastle-Disease-Virus, insbesondere, wenn es in Ihrer Region in der Vergangenheit bereits Ausbrüche gab.

Schulung

Schulen Sie Mitarbeiter und Besitzer von Geflügelbetrieben in der Symptomatik der Newcastle-Krankheit und der Unerlässlichkeit einer zügigen Meldung von Verdachtsfällen.

Im Falle eines Ausbruchs: Meldung und Keulung

Ausbrüche müssen der zuständigen Behörde gemeldet und infizierte sowie gefährdete Tiere gekeult werden, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

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